Aus alt mach neu:

 

KfW-Förderungsmöglichkeiten bei Haustüren

 

Sichere Fenster und Türen gegen Einbrecher

Wer den Begriff „Altersgerecht Umbauen“ hört, denkt zuerst an Barrierefreiheit und an Senioren – dies ist nur zum Teil richtig. Auch wer sein Haus gegen Einbrüche schützen und den Komfort erhöhen möchte, kann mit dem Förderprogramm Nr. 455 „Altersgerecht Umbauen“
der KfW-Bank einen Zuschuss beantragen.
 
Die Bezeichnung „Altersgerecht Umbauen“ lässt es nicht unbedingt vermuten, doch mit diesem Programm werden auch Umbau- und Sanierungsarbeiten zur Verbesserung im Schutz vor Einbrüchen und zur Erhöhung des Komforts gefördert. Hierzu zählt auch eine neue Haustür. Diese muss jedoch bestimmten Anforderungen entsprechen, damit das Sanierungsprojekt gefördert werden kann:
 
• UD-Wert von 1,3 W/(m²·K) oder besser
• RC 2 Sicherheitsausstattung oder besser
• Mindestinvestitionssumme: 500 Euro
 
Sind diese Anforderungen erfüllt, kann ein Zuschuss in Höhe von 10 – 20 Prozent des Investitionsvolumens – mindestens 200 Euro, maximal 1.500 Euro – bei der KfW-Bank beantragt werden.
 
Mit dem Förderprogramm 430 „Energieeffizient Sanieren“ gibt es einen Zuschuss speziell für bessere Energieeffizienz. So können Sie auch Ihre neue Haus- oder Wohnungseingangstür bezuschussen lassen. 
 
Förderprogramm Nr. 430 „Energieeffizient Sanieren“ der KfW-Bank 
 
Mit diesem Programm werden wärmegedämmte Haustüren gefördert. Voraussetzung ist, dass die Haustür mindestens einen UD-Wert von 1,3 W/(m²·K) oder besser aufweist, um mit einem Zuschuss von 10 Prozent der Investitionssumme – mindestens 300 Euro, maximal 5.000 Euro – gefördert zu werden.
Fenster, Haustüren, Garagentore, Antriebe | info@doorsline.de